Zum Inhalt springen
Staatliche Förderung

Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT)

Freizeit und Teilhabe für Kinder und Jugendliche – unabhängig vom Einkommen der Familie. Mit BuT kann auch der SchülerFerienPass gefördert werden.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung für Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebote. Auch der SchülerFerienPass kann unter bestimmten Voraussetzungen darüber gefördert werden.

So sollen möglichst alle Kinder und Jugendlichen die Chance bekommen, an Ferienaktionen, Freizeitangeboten, Sport, Kultur und gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen – unabhängig vom Einkommen der Familie.

Wer hat Anspruch?

Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn Familien folgende Leistungen erhalten:

Bürgergeld / Leistungen nach SGB II
Sozialhilfe (SGB XII)
Kinderzuschlag
Wohngeld
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Leistungen gelten für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Was wird übernommen?

15 €

pro Monat

180 €

pro Jahr

Dieser Betrag steht für Freizeit- und Teilhabeangebote zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise:

Sportvereine
Musikunterricht
Kulturelle Angebote
Freizeitaktivitäten
Ferienprogramme
Ferienpässe

Auch der SchülerFerienPass kann darunterfallen – sprich uns gerne an, wenn du Fragen zur Förderfähigkeit hast.

Wie funktioniert die Erstattung?

1 Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach AsylbLG

Die Kosten können in der Regel direkt bei der zuständigen Leistungsstelle eingereicht werden. Ein zusätzlicher Antrag ist häufig nicht notwendig.

2 Wohngeld oder Kinderzuschlag

Hierfür muss ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt werden.

Welche Nachweise werden benötigt?

Für die Erstattung reicht normalerweise:

Kaufbeleg des Ferienpasses
Quittung des Ferienpasses

Wichtig: Der Name des Kindes oder Jugendlichen sollte auf dem Nachweis vermerkt sein.

Wichtig vor dem Kauf

Eine Erstattung ist nur möglich, wenn das jährliche BuT-Budget Ihres Kindes noch nicht vollständig für andere Aktivitäten genutzt wurde. Prüfe den verfügbaren Betrag daher vor dem Kauf bei Ihrer zuständigen Leistungsstelle.

Hast du noch Fragen zum BuT?

Wir helfen dir gerne weiter – schreib uns einfach an.